Deutschland ist (wohl) ein Sanierungsfall. Zu diesem Schluss kommt, wer die Entwicklung der Target-2-Forderungen mit Sorge verfolgt, die Gesamtverschuldung incl. Pensionsverpflichtungen kalkuliert, das Wirtschaftswachstum der westlichen Industrieländer reflektiert, den Kaufkraftverlust berücksichtigt und die dirigistischen, staatlichen Eingriffe einer verfehlten Wirtschaftspolitik in Betracht zieht. Andernorts würde man von Insolvenzverschleppung sprechen, aber die Leistungsträger eines Landes scheinen unbegrenzt „kreditwürdig“. Interessanterweise sind es ausgerechnet die Gewerkschaften, die im Juni 2024 Alarm schlugen, gefolgt von Brandbriefen der CEOs von BASF und Deutscher Börse.

Sanierungsfall ja – Angst nein

Sanierungsfälle bieten das maximale Potenzial zur Gestaltung und Infragestellung von Tabus. Ich (Autor) liebe Restrukturierungen – vorausgesetzt, es existieren noch finanzielle Reserven und es liegt keine Insolvenzverschleppung ohne Perspektive vor. Angesichts der Entscheidungen und Verpflichtungen der Politik der letzten Jahrzehnte bestehen hier jedoch durchaus Fragezeichen. Wenn die Insolvenz unausweichlich ist, sollte man sich dem stellen, auch wenn dies für viele Gläubiger den Totalverlust bedeutet. (Alte Indianerweisheit: Wenn dein Pferd tot ist, steig ab.) Ein Neustart ist unter diesen Umständen dennoch möglich. Doch der Reihe nach.

Herkunft des einstigen Erfolges

Worauf beruht der Erfolg Deutschlands in der Vergangenheit, primär seit Ende des Zweiten Weltkrieges? Nach Meinhard Miegel sind es vier „Zutaten“ (Tugenden), die für nachhaltigen Erfolg notwendig sind und über die unsere Vorfahren einst verfügten: Wissen und Können, Genügsamkeit und Fleiß (die Rolle der Genügsamen spielen heute die Asiaten). Bis vor dem Ersten Weltkrieg wurden 65 Nobelpreise verliehen. Davon gingen 14 an deutsche Forscher, also 21,5% aller bis dahin verliehenen Nobelpreise. Wenn wir uns 110 Jahre später die Studien des ASPI-Instituts beim Wettlauf um die Schlüsseltechnologien ansehen, erscheint China (mit 37 von 44) an vorderster Stelle und Deutschland überhaupt nicht. Wie konnte es soweit kommen und warum ist das kein Thema und Aufreger in unseren woken, Gender-Gaga-Medien?

Indikatoren für Sanierungsfälle sind unter anderem:

  • Fehlende Identifikation der Akteure (vgl. die Angst vor der eigenen Flagge)
  • Permanenter Mangel an Liquidität und Kapital (vgl. Nachtragshaushalte und Orwell’scher Neusprech: Sondervermögen, statt – wirklichkeitsgerecht – Sonderschulden)
  • Lähmende Selbstverwaltung / zunehmende Bürokratisierung (schwindende Flexibilität, vgl. sinnfreie Reglementierungs- und Gesetzesflut)
  • Verlust des Fokus auf Kundenbedürfnisse (vgl. Bürgernähe ist ein Fremdwort)
  • Selbstüberschätzung und Selbstbetrug (sich schön denken/rechnen) (vgl. Habeck: „Unternehmen sind nicht insolvent, sie hören nur auf, zu verkaufen“)

To-Do’s in der Sanierungsphase eines Staates:

  • Schonungslose Bestandsaufnahme zur Ist-Situation und den Entwicklungen, die in die Krise führten.
  • Entwicklung eines Sanierungsplans (Maßnahmen, Ziele und einen Zeitplan zur Umsetzung der erforderlichen Veränderungen).
  • Sofortige Einleitung von Kostensenkungsmaßnahmen (Haushaltssperre, Neu-Sondierung von Ausgaben und Investitionen, radikaler Personalabbau in einer überdimensionierten Verwaltung (mit dem Sondereffekt, dass Unproduktive umgeschult werden können zu produktiven Fachkräften), Optimierung von Produktionsprozessen, Kündigung aller Verträge, Reduktion von (sinnfreien) Verwaltungskosten [Overhead-Kosten] und Verhandlung besserer Konditionen mit allen Dienstleistern, etc.).
  • Finanzielle Restrukturierung: Neuaushandlung, besser Streichung von Schulden, Umstellung des schuldenbasierten Geldsystems in eine goldgedeckte Währung mit Geldmengenschöpfung ausschließlich beim Staat in Orientierung an der Gütermenge.
  • Verbesserung der Liquidität: Verkauf von „nicht betriebsnotwendigem“ Vermögen.
  • Markt- und Kundenstrategie: Der Staat fördert den friedensstiftenden internationalen Handel frei von Sanktionen sowie den kulturellen Austausch und beschränkt sich ansonsten auf das Notwendigste: innere und äußere Sicherheit, Außenpolitik und Diplomatie, Währung/Geldpolitik, Bildung und Grundversorgung, Rechtssystem und Justiz bei gleichzeitig unbedingter Gewaltenteilung. Die minimalistischen Aufgaben eines Staates sind darauf ausgerichtet, die Freiheit und die Rechte der Bürger zu schützen und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine funktionierende Marktwirtschaft sicherzustellen.

Kein Geschäftsmodell ohne USP (Alleinstellungsmerkmal)

Gut ausgebildeten, vorzugsweise technisch versierten und sprachbegabten jungen Menschen stehen heute alle Türen offen, denn die Welt ist durch die moderne Infrastruktur kleiner und vernetzter geworden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Warum sollte ein junger Mensch in den USA, Japan oder Deutschland bleiben und die Renten seiner Baby-Boomer-Eltern finanzieren, wenn anderswo ein attraktiveres Gesamtumfeld lockt? Die Antwort liegt auf der Hand: Unser Land muss das attraktivste Angebot bieten.

Unser Geschäftsmodell muss einen klaren und spürbaren USP (Unique Selling Proposition) haben. Produktivität muss nicht nur über den Abbau von Restriktionen gesteigert, sondern auch deutlich spürbar gemacht werden, um den Wohlstand zu erhöhen, statt unproduktive Arbeitsplätze querzufinanzieren. Es geht um die besten Steuersätze, eine gezielte Förderung von Familien, ein starkes Sozialwesen, eine reiche Kulturlandschaft, Rechtssicherheit und Vertragsfreiheit ohne juristische Fallstricke.

Deutschland muss sich als das attraktivste Umfeld präsentieren. Dazu gehören nicht nur wirtschaftliche Anreize, sondern auch weiche Standortfaktoren wie Lebensqualität, Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit. Nur durch ein ganzheitliches und konkurrenzfähiges Angebot können wir junge Talente halten und neue anziehen. Ein starkes Bildungs- und Innovationssystem, attraktive Karrierechancen und ein hoher Lebensstandard sind unerlässlich, um die Besten der Besten zu gewinnen und zu halten.

Um diese Vision zu realisieren, müssen wir in Bildung, Technologie und Infrastruktur investieren und gleichzeitig bürokratische Hürden abbauen. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit sind Schlüsselkompetenzen in einer globalisierten Welt. Deutschland muss sich als ein Land der Chancen präsentieren, in dem jeder Einzelne sein volles Potenzial entfalten kann. So schaffen wir ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell, das nicht nur wirtschaftlich erfolgreich ist, sondern auch gesellschaftlichen Zusammenhalt und individuelle Erfüllung ermöglicht.

Flankierende Maßnahmen mit krisenvorbeugender Wirkung:

  • Umstellung des Bildungswesens auf Potenzialhebung, Leistung, Wissen, Kooperation und uneingeschränkte Verpflichtung zur Wahrheit, insbesondere in Bezug auf die Geschichte eines Landes. Ungebildete, geschichtsferne Bürger sind medial beliebig manipulierbar und wählen meist falsch;
  • Abkehr von einer den Wählerauftrag ignorierenden und den Wähler verachtenden Stellvertreterdemokratie hin zu einer den Souverän stärkenden direkten Demokratie im Kontext des Grundgesetzes (vgl. GG Art. 21: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei.“). Einführung einer Politikerhaftung, soweit Politiker noch benötigt werden;
  • Beendigung des Parteibuch-Proporzprinzips in allen öffentlichen Ämtern, insbesondere Wahl der Richter durch die Bürger; Schöffen (ehrenamtliche Richter) verpflichtend;
  • Neuverhandlung des Rundfunkstaatsvertrages mit dem Auftrag ehrlicher, objektiver und der Wahrheit verpflichteter Berichterstattung, frei von äußerer Einflussnahme.
  • Gleichbehandlung öffentlicher und privater Medien (vgl. GG, Artikel 5: Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film);
  • Dezentralisierung (Subsidiarität) statt Zentralismus;
  • Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit unter Ausschluss von orewell’schem Neusprech;
  • Anreize schaffen, statt mit Verboten drohen;
  • Das Land befreit sich von allen Vasallen-Verpflichtungen und ist niemandes fremdgesteuerter Büttel;
  • Die Verursacher der Sprengung der Ostsee-Pipeline-Infrastruktur erhalten eine Rechnung über Schadenersatz inklusive der Zahlungsverpflichtung für Folgeschäden;
  • Nach ersatzloser Streichung aller neuen Gesetze der letzten 30 Jahre, sollte ein neues Gesetz erlassen werden, dass Kriegstreiberei mit einer Freiheitsstrafe von mind. 10 Jahren belegt. *)

Die besten Zeiten für Deutschland liegen vor uns und nicht hinter uns

„Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch“ (Hölderlin). Deutschland kann und muss sich neu erfinden und darin liegt eine riesige Chance, die unser Land wieder ganz nach vorne katapultieren kann. Dies wird aber nur gelingen, wenn alte Zöpfe abgeschnitten werden. Mit einer „geht-nicht“-Überwachungs- und Verbotspolitik ist das Land zielgerichtet in den Abgrund getrieben worden. Mit einer „wir haben Ideen, wollen etwas bewegen, sehen Lösungen“-Haltung wird das Land neu erblühen.

Lieber Leser, dass es so wie jetzt nicht weitergehen kann, weiß im inneren seines Herzens jeder. Aber die Verleugnung der Realität ist immer noch so groß, dass man glaubt, ein Wunder wird alles schon irgendwie richten. Dieses Wunder wird so niemals (!) kommen. Hingegen sind wir das Wunder, wenn wir uns nicht länger gängeln lassen und uns befreien von all jenen, die uns Vorgaben machen wollen, wie wir zu leben haben. „Ideologie ist Ordnung auf Kosten des Weiterdenkens“, sagte einst der Schweizer Schriftsteller Friedrich Dürrenmatt und traf dabei den Nagel auf den sprichwörtlichen Kopf. Hinter jeder Ideologie findet sich eine handfeste Lüge, die einzelnen zu Lasten der Gesamtheit Vorteile verschafft. Die Denkfreiheit muss über allem stehen, wenn Ideologien nicht mehr die Gehirne blockieren sollen. „Sapere aude et corde sentire.“ („Habe den Mut, deinen Verstand zu benutzen und fühle mit dem Herzen.“)

500 Jahre nach 1525 (verlorener Bauern- und Freiheitskrieg) sind eine zweite Chance für Demokratie und Freiheit in Frieden. Möge die Zeitqualität mit uns sein.

Autor: Norbert W. Schätzlein im Juli 2024

Quellen:

https://www.aspi.org.au/report/critical-technology-tracker

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/

https://unric.org/de/allgemeine-erklaerung-menschenrechte/

Henzler, Theodor: Geschichte des Bewusstseins und der Kultur, Basis für eine neue Gesellschaft, Norderstedt: BoD – Books on Demand, 2021

Disclaimer:

Dieser Blog ist dem Grundgesetz, demokratischer Rechtsstaatlichkeit und der Charta der Vereinten Nationen, im Glauben der Völker an die Grundrechte des Menschen und an die Würde und den Wert der menschlichen Persönlichkeit verpflichtet. Sollten Gedanken, Passagen und Ausführungen in diesem Blog – wider Erwarten des Autors – diesen ehernen Grundsätzen zuwiderlaufen erklärt sich der Autor bereit, diese sofort zu korrigieren bzw. zu löschen und sich für einen etwaigen Irrtum zu entschuldigen.

*) Das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) in Deutschland verbietet schwerwiegende Verbrechen gegen das Völkerrecht. Hier sind die Hauptverbrechen und die entsprechenden Strafen:

  1. Völkermord (§ 6 VStGB):
    • Handlungen mit der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören.
    • Beispiele: Tötung von Mitgliedern der Gruppe, Verursachung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden, absichtliche Auferlegung von Lebensbedingungen, die auf die Zerstörung der Gruppe abzielen.
    • Strafe: Lebenslange Freiheitsstrafe.
  2. Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB):
    • Handlungen, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung begangen werden.
    • Beispiele: Mord, Ausrottung, Versklavung, Deportation, Folter, Vergewaltigung, Verfolgung aufgrund politischer, rassischer oder religiöser Gründe.
    • Strafe: In der Regel lebenslange Freiheitsstrafe, mindestens jedoch fünf Jahre.
  3. Kriegsverbrechen (§ 8-12 VStGB):
    • Schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts während eines bewaffneten Konflikts.
    • Beispiele: Tötung oder Misshandlung von Kriegsgefangenen, gezielte Angriffe auf Zivilisten, Einsatz verbotener Waffen, Plünderung.
    • Strafe: In der Regel lebenslange Freiheitsstrafe, mindestens jedoch fünf Jahre.
  4. Verbrechen der Aggression (§ 13 VStGB):
    • Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges.
    • Strafe: Lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
  5. Sonstige Völkerstraftaten:
    • Hierzu gehören Handlungen wie die Rekrutierung von Kindersoldaten oder der Einsatz chemischer Waffen.
    • Strafe: Je nach Schwere der Tat bis zu lebenslange Freiheitsstrafe.

Das VStGB ist darauf ausgelegt, sicherzustellen, dass Deutschland seinen internationalen Verpflichtungen zur Strafverfolgung schwerster Verbrechen gerecht wird, unabhängig davon, wo diese Verbrechen begangen wurden.

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